Wichtig Alle Fahrzeuge sind „NICHTRAUCHERFAHRZEUGE“ Preise Die Preise sind auf der Seite der „PKW-Tarife“ aufgelistet. Die Vermietungspreise beinhalten sowohl die Mehrwertsteuer als auch die Vollkaskoversicherung. Bestellung Der Mietwagen kann online per E-Mail, telefonisch und persönlich bestellt werden. Jedenfalls für die erste Bestellung sollten ein Ausweis mit aktueller Anschrift und ein Führerschien vorgelegt werden, von denen jeweils eine Kopie erstellt wird. Die Kopien können ebenfalls per E-Mail zugeschickt werden. Zahlungsart Im Moment werden zwei Zahlungsarten akzeptiert: entweder eine Barzahlung bei Abholung des Fahrzeugs oder eine Überweisung, die innerhalb von 14 Tagen die gestellte Rechnung begleichen soll. Übergabe des Fahrzeugs Das angemietete Fahrzeug kann vom Vermietungsbüro aus abgeholt werden. Für 5 Euro pro Bestellung besteht auch die Möglichkeit, in Raum Aachen das Fahrzeug zur Haustür zuzustellen. Übergeben wird das Fahrzeug mit der Rechnung und dem Mietvertrag, vollgetankt und in technisch einwandfreiem Zustand. Alle optischen Macken sollten im Mietvertrag genannt werden. Abgabe des Fahrzeugs Bei der Abgabe sollte das Fahrzeug vollgetankt sein und sein optischer und technischer Zustand sollte dem im Mietvertrag beschriebenen Zustand entsprechen. StVO-Verstöße Beachtung der Straßenverkehrsordnung ist Pflicht der/des Mieterin/Mieters. Falls die/der Fahrerin/Fahrer mit dem Mietfahrzeug gegen Straßenverkehrsordnung verstößt, wird die gestellte Rechnung weiter an den/die Mieter/Mieterin geleitet. Alter des Fahrers Mindestalter der/des im Mietvertrag eingetragenen Fahrerin/Fahrers ist auf 23 Jahre begrenzt. Führerschein Die/Der Fahrerin/Fahrer muss Ihren/Seinen Führerschein zum Miettermin 3 Jahre lang besitzen. Der Führerschein soll in den EU-Länder ausgestellt sein. Anmietungszeitraum Der Anmietungszeitraum wird im Mietvertrag festgesetzt. Mietdokumente Für jedes gemietete Fahrzeug werden ein Mietvertrag und eine Rechnung erstellt. Versicherungen Alle Fahrzeuge sind Teil- oder Vollkasko versichert, mit Selbstbeteiligung in Höhe von 1000 Euro. Unfall / Diebstahl Der Fahrer darf nie den Ort des Unfalls verlassen, ohne die Autovermietungsfirma zu informieren und das Eintreffen der Polizei und die Vollendung des Polizeiberichtes, abzuwarten. Wenn Sie den Unfall nicht der Polizei melden und mit den Anforderungen der Landesgesetze nicht einwilligen, kann die Versicherung den Unfall nicht decken. Der Bericht sollte angeben, ob es irgendeinen Einfluss von Alkohol oder von Drogen gab. Im Falle von anderen Beschädigungen am gemieteten Fahrzeug, sollte das oben genannte Verfahren auch befolgt werden. Wenn das Fahrzeug beschädigt wird, während es geparkt ist, müssen Sie die Beschädigung sofort der Polizei und der Autovermietungsfirma melden, bevor das Auto umgesetzt wird. Der Kunde muss im Falle eines Diebstahls die Fahrzeugschlüssel und den Polizeibericht vorzeigen und umgehend die Autovermietungsfirma benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Polizei und die Autovermietungsfirma über alle Beschädigungen am Fahrzeug SOFORT zu benachrichtigen. Jeder unbemerkte Unfall oder Beschädigung des Fahrzeugs kann als Nachlässigkeit gedeutet werden. Dieses kann zu einer Belastung des Kunden führen. Mietvertragsverlängerung Für die gleiche Tarifgruppe kann der Mietvertrag ohne die Kilometerstandablesung stattfinden. Bei Tarifgruppenwechsel sollte das Fahrzeug für die Kilometerstandablesung zugestellt werden. Strafen Nachzahlung für die überschrittene Kilometerleistung, die im Mietvertrag eingetragen ist, wird entsprechend der Tabelle von der Seite der „PKW-Tarife“ abgerechnet. Jede weitere volle Stunde nach Ablauf der Mietzeit wird mit 5 Euro berechnet. Sollte im Fahrzeug geraucht worden oder es beschädigt worden sein, werden die anfallenden Reparaturkosten an den Mieter weitergeleitet. |